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   BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08   

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BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08 (https://dejure.org/2009,18854)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.2009 - 2 WD 16.08 (https://dejure.org/2009,18854)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 (https://dejure.org/2009,18854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Rechtmäßigkeit der Versetzung auf den Dienstposten eines S 3-Stabsoffiziers und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 3 S. 2; WBO § 23a Abs. 2
    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Rechtmäßigkeit der Versetzung auf den Dienstposten eines S 3-Stabsoffiziers und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 619
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Im Rahmen eines anhängigen Straf- und Disziplinarverfahrens ist ein Soldat als Angeschuldigter nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und ist insoweit von der Wahrheitspflicht gemäß § 13 Abs. 1 SG entbunden (vgl. zuletzt Urteil vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - m.w.N.).

    Bei dieser ersten Einstufung der Verfehlung lässt sich der Senat von der Überlegung leiten, dass es sich hier nicht um einen innerdienstlichen Zugriff auf Eigentum und Vermögen des Dienstherrn oder eines Kameraden handelt, bei dem wegen des besonderen Gewichts des Dienstvergehens regelmäßig eine Degradierung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (vgl. z.B. Urteile vom 25. Juni 2009 a.a.O. und vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 -, jeweils m.w.N.).

    Dies ist dann aber eine Frage der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme im Einzelfall auf der zweiten Prüfungsstufe, soweit es überhaupt bei einem Beförderungsverbot verbleibt und nicht wegen erheblicher Erschwerungs- oder Milderungsgründe der Ausspruch einer der Art nach schwereren oder milderen Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. dazu Urteil vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 -).

    Die von der Disziplinarrechtsprechung bei sogenannten Zugriffsdelikten angenommene Bagatellgrenze von etwa 50 EUR (vgl. dazu Urteil vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - m.w.N.) ist nicht überschritten.

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Für die Feststellung eines solchen Verstoßes kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein entsprechender Achtungs- und Vertrauensverlust eingetreten ist, sondern es reicht aus, wenn das Verhalten geeignet war, Zweifel an der Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Soldaten zu wecken oder seine Eignung für die jeweilige Verwendung in Frage zu stellen (stRspr, z.B. Urteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N.).

    Zu der in § 7 SG normierten Pflicht zum treuen Dienen gehört insbesondere die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der geltenden Rechtsordnung, vor allem die Beachtung der Strafgesetze (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N.).

    Bei dieser ersten Einstufung der Verfehlung lässt sich der Senat von der Überlegung leiten, dass es sich hier nicht um einen innerdienstlichen Zugriff auf Eigentum und Vermögen des Dienstherrn oder eines Kameraden handelt, bei dem wegen des besonderen Gewichts des Dienstvergehens regelmäßig eine Degradierung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (vgl. z.B. Urteile vom 25. Juni 2009 a.a.O. und vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 -, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet gewesen wäre, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr hätte erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden können.

    Dazu hat der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung verschiedene - nicht abschließende - Fallgruppen entwickelt, z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. u.a. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., stRspr).

  • BVerwG, 13.06.1989 - 2 WD 2.89

    Versuch einer Straftat - Vollendetes Dienstvergehen - Soldat -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Der Versuch einer Straftat stellt bereits ein vollendetes Dienstvergehen dar (vgl. Urteil vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 - NZWehrr 1990, 77).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 2 WD 45.99

    Wiederholter Diebstahl eines Soldaten im Warenhaus - Betrügerisches Vorgehen zu

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Beim außerdienstlichen Warenhausdiebstahl hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteile vom 17. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 45.99 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 35 = NZWehrr 2001, 79 und vom 29. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 5.00 -) grundsätzlich mildernd berücksichtigt, dass der Anreiz, der von den "unbewachten" Waren ausgeht, eine große Versuchung darstellt, sich zu bereichern, und dass die Anonymität des Eigentümers die Hemmschwelle zusätzlich herabsetzt.
  • BVerwG, 29.02.2000 - 2 WD 5.00

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Beim außerdienstlichen Warenhausdiebstahl hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteile vom 17. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 45.99 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 35 = NZWehrr 2001, 79 und vom 29. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 5.00 -) grundsätzlich mildernd berücksichtigt, dass der Anreiz, der von den "unbewachten" Waren ausgeht, eine große Versuchung darstellt, sich zu bereichern, und dass die Anonymität des Eigentümers die Hemmschwelle zusätzlich herabsetzt.
  • BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06

    Pflicht zum treuen Dienen; Fürsorgepflicht; Erteilung eines Befehls zu nicht

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteil vom 19. April 2007 - BVerwG 2 WD 7.06 - ).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 2 B 34.08

    Auftreten eines Dienstherrn als "agent provocateur" als Verstoß gegen Sinn und

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn der Nichteintritt des Taterfolges auf zurechenbarem Verhalten des Soldaten beruhte (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2009 - BVerwG 2 B 34.08 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 8 m.w.N. zum Beamtendisziplinarrecht).
  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08
    Eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr, also ihres "guten Rufs" bei Außenstehenden, liegt nur dann vor, wenn der Soldat als Repräsentant der Bundeswehr anzusehen ist und sein Verhalten negative Rückschlüsse auf die qualitative Ausbildung, moralische Integrität und allgemeine Dienstauffassung oder generell auf die militärische Disziplin in der Truppe bzw. die Rechts- und Gesetzestreue des Offizierskorps zulässt (vgl. Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321 = NZWehrr 1991, 32, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - BVerwGE 103, 257 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 2 = NZWehrr 1996, 34 und vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - BVerwGE 103, 361 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

  • BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08

    Dauerbefehl; Auslandseinsatz; Versammlung der Vertrauenspersonen;

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

  • OLG Düsseldorf, 24.05.1982 - 5 Ss 174/82
  • OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78

    Oberhemden - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 -, juris, vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 -, Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43, und vom.
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Nichteintritt des Taterfolges auf zurechenbarem Verhalten des Soldaten beruhte (vgl. dazu insgesamt Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - juris m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. dazu Urteil vom 14. Oktober 2009 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Ein im Charakter deutlich werdender Persönlichkeitsmangel, der hier vor allem in der Vorlage des verfälschten Krankenmeldescheins zum Ausdruck kommt, kann nicht dadurch relativiert oder sogar kompensiert werden, dass der Soldat sonst im dienstlichen Bereich die erforderliche Disziplin wahrt, sich tadelfrei führt und in seinen dienstlichen Leistungen die Erwartungen des Dienstherrn erfüllt oder sogar übertrifft (Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43).
  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    (1) Ein außerdienstliches Dienstvergehen liegt vor, da der Soldat das Verhalten sowohl außer Dienst als auch außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen zeitigte (zum kumulativen Erfordernis: Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43 Rn. 39).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Es handelt sich um außerdienstliches Verhalten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 2 SG, da der Soldat das Verhalten sowohl außer Dienst als auch außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen zeigte (zum kumulativen Erfordernis: BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43 Rn. 39 und vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 Rn. 50).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Diese verlangt vom Soldaten vor allem die strikte Beachtung der Strafgesetze (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43 Rn. 51 m.w.N.).

    Ein im Charakter deutlich werdender Persönlichkeitsmangel kann nicht dadurch relativiert oder sogar kompensiert werden, dass der Soldat sonst im dienstlichen Bereich die erforderliche Disziplin wahrt, sich tadelfrei führt und in seinen dienstlichen Leistungen die Erwartungen des Dienstherrn erfüllt oder sogar übertrifft (Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43).

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    b) Ein außerdienstliches Dienstvergehen liegt zwar bei allen angeschuldigten Verhaltensweisen vor, da der frühere Soldat das Verhalten sowohl außer Dienst als auch außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen zeitigte (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43 Rn. 39).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

    Dass es sich insoweit - nach strafrechtlichen Begriffen - um einen untauglichen Versuch einer Schädigung der Kameradengemeinschaft handelte, ist unerheblich, weil für die disziplinarrechtliche Würdigung der Versuch ebenso eine Pflichtverletzung darstellt wie die Vollendung (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - juris Rn. 59 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

    Der Begriff "dienstliche Anlagen" ist schon vom Wortlaut her weiter als die Begriffe "umschlossene militärische Anlagen" in § 4 Abs. 3 VorgV oder "Kasernenbereich" in § 32 Abs. 2 SBG a.F. Er erfasst nach Nutzungsart und Verwendungszweck Flächen und Räumlichkeiten, die von ihrer Umgebung erkennbar abgegrenzt sind, ohne umschlossen sein zu müssen, und im weitesten Sinne dem militärischen Dienstbetrieb dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 Soldatengesetz Nr. 43 Rn. 40).

    Denn der Gesetzeswortlaut enthält keine Beschränkung auf Anlagen der Bundeswehr oder auf deutsche Anlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 Soldatengesetz Nr. 43 Rn. 40).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Ein solches Aussageverhalten steht jedoch einer günstigen Persönlichkeitsbeurteilung des Inhalts entgegen, der Soldat habe Einsicht gezeigt und sich mit seiner Verantwortung für die Tat kritisch auseinander gesetzt (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 - juris Rn. 73).
  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden;

  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 34.10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

  • VG Minden, 20.10.2020 - 12 K 324/18
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